TEMPLIN Fahrzeugbeschilderung


TEMPLIN Fahrzeugausstattungen für die Beschriftung im Einsatz: Dachschilder (unbeleuchtet / beleuchtet), Magnetfolienschilder und Innenschilder mit Saugnäpfen. Allesamt aus witterungsbeständigem Material und mit UV-beständiger Beschriftung. Auf Wunsch auch mit Sonderbeschriftung ...
 



Wir verweisen hiermit auf § 52 Abs. 6 der StVZO:

An Kraftfahrzeugen, in denen ein Arzt zur Hilfeleistung in Notfällen unterwegs ist, darf während des Einsatzes ein nach vorn und nach hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Farbe auf gelbem Grund versehenen Aufschrift „Arzt Notfalleinsatz“ auf dem Dach angebracht sein, das gelbes Blinklicht ausstrahlt; dies gilt nur, wenn der Arzt zum Führen des Schildes berechtigt ist. Die Berechtigung zum Führen des Schildes erteilt auf Antrag die Zulassungsbehörde; sie entscheidet nach Anhörung der zuständigen Ärztekammer. Der Berechtigte erhält hierüber eine Bescheinigung, die während der Einsatzfahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen ist.